PPV
Dt. Bezahlung pro (An-) Sicht
Erklärung
Pay per view (PPV) steht ursprünglich für ein Zugangsmodell zu kostenpflichtigen bzw. hinter einer Bezahl-Schranke (pay-wall) befindlichen Fernsehangebote, seien es Video-on-Demand-Formate oder Live-Formate. Der Kunde erhält dabei durch die Zahlung einer vom Dienstleister festgelegten Gebühr Zugang zu einem Fernsehangebot, das zu einem bestimmten oder zu einem von ihm frei bestimmten Termin „freigeschaltet“ (decodiert) wird.
Heute wird das Pay-per-View Bezahlverfahren vielfach im Online Marketing eingesetzt. Hierbei entstehen für den Werbetreibenden Kosten, sobald sein Werbebanner auf einer vom Nutzer aufgerufenen Website eingeblendet wird, unabhängig davon, ob sie von ihm angeklickt wird oder nicht. Damit jedoch der „View“ gewertet wird, muss der Website-Besucher die Werbeeinblendung im Regelfall einige Sekunden potentiell sehen können. Pay-per-View bietet sich als Zahlungs- bzw. Einnahmemodell insbesondere bei hochfrequentierten Websites an.
Pay-per-View gab es zwar schon in der Zeit der analogen Fernsehübertragungen, dort aber vornehmlich im Sektor der Erotikfilme. Heute finden sich Pay-per-View-Angebote üblicherweise im Erotik-Bereich, bei Live-Sport-Events, für Konzerte, zunehmend auch in der klassischen Unterhaltungsfilmindustrie und insbesondere im Bereich des Online-Marketings.
Siehe auch
VoD, TKP, CPM, Impression, Pay TV, Online Marketing, Display Marketing.