Dieses seltsame dmexco- bzw. BVDW-Newsletter Overlay in der dmexco 2023 Mediathek bringt mich ins Grübeln: Ist dieses Opt-Out legal?
Das Szenario – Newsletter-Signup im Tausch gegen bereits gekauften Content
Die dmexco 2023 Videos sind live – bei der Meldung habe ich mich vergangene Woche gefreut. Ich habe ein paar Vorträge verpasst und kann so nochmal in ein paar Sessions reinschauen. Beim Öffnen der Mediathek in der dmexco Community habe ich mich aber dann gewundert. Nach dem Login öffnet sich die Mediathek und davor: Ein riesiges Overlay (schwarzes Transparent mit weißer Box), die mich – abgekürzt – auf den BVDW-Newsletter hinweist und mir eine Checkbox zum Abonement anbietet. Das Problem: Das Overlay lässt sich nicht wegklicken und ich kann auch keinen Button mit „Ablehnen“ oder ein „X“ für die weiße Bock entdecken.
Das lässt mich jetzt erstmal davon ausgehen, dass sich die Entwickler gedacht haben: Wir tauschen den dmexco Content mit dem Messebesucher jetzt einfach gegen ein Newsletter-Abo ein. Ärgerlich – zumal ich mir sicher bin, dass die Aufzeichnungen bereits in meinem Ticket und der Summe von 199€ enthalten waren. Meine Frage an der Stelle: Darf man das heutzutage eigentlich noch? Nutzer zu einem Newsletter-Abo zwingen?
Der Text liest sich im übrigen etwas verschachtelt:
Die Journey – Die dmexco-Videos sind da!
E-Mail Benachrichtung
Ich erhalte am Donnerstag, den 28.09.2023 eine E-Mail-Benachrichtung mit dem Hinweis, dass die dmexco 2023 Videos online sind:
Login – dmexco Community
Der enthaltene Link schickt mich zum Community Login – alles entspannt.
Das Overlay – das Kleingedruckte
So sieht dann aber das Overlay aus der Nähe aus. Schon relativ kleingedruckt.
Die Frage – ist das Legal?
B2B E-Mail-Marketing-Recht ist anders
Ich bin mir schon bewusst, dass das Gesetz für E-Mail-Vermarktung im Business 2 Business Bereich leicht abweichend von dem im Business 2 Consumer Bereich ist. Ich bin in den letzten Jahren auf einigen seltsamen E-Mail-Listen gelandet. Und auch Cold-Calling-Mail-Spam ist in meiner Business-Inbox an der Tagesordnung. Wenn es ein Opt-Out für Newsletter-Listen zulässt, finde ich das aber sehr anrüchig.
Datenschutz und DSGVO
Auch wenn ich nicht wirklich für die Rechtssprechung der europäischen Union zum Thema Datenschutz bin, denke ich bei diesem Overlay gerne an die Zeit zurück, als alle Website-Betreiber paranoid in Bezug auf Sammelklagen wurden. Co-Signups wurden ausgebaut, Banner in Bestellbestätigungen wurden angemahnt und es gab längliche Dialogstrecken zu Newsletter-Anmeldungen. Entsprechend bin ich etwas entsetzt, dass so etwas noch geht.
Tatsächlich beobachte ich aber gerade in den letzten Jahren Zeitungen immer wieder gerne, die mit ihren Paywalls das Limit des Möglichen im Bereich Opt-In und Opt-Out austesten.
Meine eigentliche Frage bleibt aber: Darf man das?
Lasst es mich gerne in den Comments wissen!
Way forward: Bye Overlay!
Ich wäre natürlich ein schlechter Digital-Nerd, wenn mich das Overlay länger als 2 Minuten aufgehalten hätte. Einmal in die Browser-Console gesprungen und das Overlay aus dem HTML entfernt. Das div, das ihr sucht ist
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